Bestattungskosten

Die Kosten einer Bestattung sind bei jedem Trauerfall verschieden. Dies ist abhängig von den Wünschen und Vorstellungen des Verstorbenen und deren Angehörigen. Sie können sich gern jederzeit von uns (unverbindlich und kostenlos) in unseren Filialen oder bei einem Hausbesuch beraten lassen. Selbstverständlich erstellen wir Ihnen auch einen Kostenvoranschlag.

Zusammensetzung der Kosten

Bestattungskosten gliedern sich in drei Bereiche:

  • Eigenleistungen
  • Fremdleistungen
  • Gebühren 

Eigenleistungen

Das sind Leistungen, die vom Bestattungsinstitut erbracht werden.

Grundkosten für eine Feuerbestattung

  • persönliche und kompetente Beratung
  • Sarg in Kiefer
  • Sarginnenausstattung
  • Decke und Kissengarnitur
  • Sterbegewand oder gern eigene Kleidung
  • Hygienische Grundversorgung und Einbettung des Verstorbenen
  • Bestattungswagen und 2 Träger für eine Überführung
  • Beurkundung des Sterbefalles sowie diverse Abmeldungen und Beantragungen ( Behördengänge)
  • 1 Sterbeurkunde für Ihre Unterlagen ( amtliche Gebühren: je Urkunde 10,00 € )
  • Urnentransport zum gewünschten Friedhof
  • Bestatterkosten ca. 1350,00 € (plus MwSt)

Angebot wie oben, jedoch mit einer Schmuckurne aus unserer Ausstellung

  • Bestatterkosten ca. 1550,00 € (plus MwSt)

 

Angebot wie oben, jedoch mit einer Trauerfeier

 

  • Schmuckurne, nach Wunsch aus der aktuellen Kollektion (aus Prospekten & Katalogen)
  • Dekoration der Kapelle sowie Feierbetreuung
  • Musikalische Umrahmung der Trauerfeier von CD
  • Bestatterkosten ca. 1750,00 € (plus MwSt)

 

Angebot wie oben, jedoch mit einer Trauerfeier + Redner

 

  • Bestatterkosten ca. 1950,00 € (plus MwSt)

Bestattungskosten für andere Bestattungsformen wie Erd-, Baum- oder Seebestattung kann man schlecht pauschalisieren. Hierzu beraten wir Sie sehr gern in unserem Hause. Wir sind günstiger, als Sie vielleicht denken.

Gern erhalten Sie auf Wunsch von uns vorab einen Kostenvoranschlag.

Fremdleistungen

Fremdleistungen werden vom Bestattungsinstitut in Auftrag gegeben und in der Regel auch über dieses abgerechnet oder separat vom jeweiligen Dienstleister in Rechnung gestellt, z.B. Zeitungsanzeigen, eventuell Trauerredner, Blumenschmuck, Fotograf, Trauerdrucksachen.

Gebühren

Gebühren werden von der jeweiligen Stadt- oder Gemeindeverwaltung erhoben und unterscheiden sich regional. Sie fallen an für die Nutzung der Trauerhalle auf dem Friedhof, für Grabnutzung, Beisetzung, Grabmalgenehmigung und für Umbettungen. Darüber hinaus entstehen Gebühren für die Einäscherung, eine amtsärztliche Untersuchung bei Feuerbestattungen und für die Ausstellung zusätzlicher Sterbeurkunden beim Standesamt.

Bei Rückfragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.